von
Oberarchivrat Dr.
Johannes Kornow, Greifswald
Dieser Beitrag erschien im "Zerbster Heimatkalender 2004", Verlag
Extrapost – Zerbst, 2003
Spricht man in deutschen Landen von Dornburg oder Münchhausen,
denken die Gesprächspartner gemeinhin an Goethe und die durch
ihn berühmt gewordenen Dornburger Schlösser an der
Saale oder an den "Lügenbaron" Karl
Friedrich Hieronymus von Münchhausen, der 1720 in Bodenwerder
an der Weser geboren und durch seine unglaublichen Kriegs-, Jagd- und
Reiseanekdoten bekannt wurde.
Doch nicht diese beiden Persönlichkeiten interessieren uns
hier, vielmehr geht es uns um Dornburg an der Elbe und um einen
Erbstreit der in Leitzkau ansässigen Familie von
Münchhausen mit dem Fürstenhaus Anhalt-Zerbst.
Lange Zeit haben Historiker vermutet, dass der Ort Dornburg an der Elbe
im heutigen Landkreis Anhalt-Zerbst identisch sei mit der im 10.
Jahrhundert urkundlich erwähnten Kaiserpfalz "Thorenburg".1 Der
langjährige Direktor des Zerbster Staatsarchivs, Reinhold Specht,
aber hat anhand der aus dieser Zeit erhalten gebliebenen
Urkunden die Existenz einer Kaiserpfalz Dornburg an der Elbe verneint.2Er
verweist vielmehr darauf, dass um 1150 Albrecht der Bär (um
1100-1170) aus dem Geschlecht der Askanier in und um Dornburg
herrschte, hier also einen
befestigten Wohnsitz hatte und 1155
unter anderem mit Erzbischof Wichmann von Magdeburg aus seinen dortigen
Besitzungen das Kloster Leitzkau begründete.
1156 wird zwar urkundlich ein "Badericus de Dornburc" genannt, doch eine "Burg"
erscheint erst 1236 als "castrum Dhornenburch super ripam
Albie" in einer Streitsache des Klosters Unserer Lieben Frauen zu
Magdeburg gegen Iwan, den "militem castrensem de Dorenburch". Dornburg an der Elbe war also im 12. Jahrhundert
eine Ritterburg. In der Folgezeit wechselten die Burgherren. Dem Grafen
von Dornburg folgten
die Grafen von Lindau und Barby, um 1400 die von Schierstedt, dann die
von Belitz, die
Schenken von Quast, die von Fallersleben, von Kotze und von Lattorf als
Lehnsträger der Anhaltinischen Fürsten.
Von Dornburg aus
überfiel Raubritter Ulrich Schenk von Quast reisende
Händler und plünderte Dörfer, auch in
Kursachsen, mit dem die
askanischen Fürsten seit dem 13. Juli 1435 verbündet
waren. Schließlich belagerten und
eroberten die Sachsen 1436 Dornburg und ließen es als
geplünderte und verbrannte
Wüstung zurück. Am 8. Februar 1451 verkauften die
Anhaltiner Dornburg an Heinrich von Fallersleben, der es wieder
aufzubauen versprach, dieses Versprechen aber nicht einlöste.
1591 waren die von
Lattorf Eigner von Dornburg.
Die Freiherrn von
Münchhausen waren in der Zeit der deutschen Ostkolonisation
ein von Niedersachsen ausgegangenes und dann nach Thüringen
und
Obersachsen verzweigtes Adelsgeschlecht, das sich später in
zwei Linien, die
weiße und die schwarze, teilte.3 Der letzteren entstammte ein Statz von
Münchhausen, der in
Althaus-Leitzkau im ehemaligen Prämonstratenser-Kloster
saß und im Jahre 1591 "das unter
fürstlich Anhalt-Zerbstischen Territorio gelegene
Schloß und Lehngut Dornburg" mit
Zustimmung des damaligen Lehnsherrn "dem regierenden Fürsten
Johann Georg von Anhalt-Zerbst",
von "denen von Lattorf ... für sich und seine
männlichen Erben erkaufet" hat.4 Der Kauf
wurde mit dem Lehnbrief vom 19. Dezember 1591 bestätigt. Diese
Bestätigung hat der
nunmehr herrschende Fürst Rudolph von Anhalt-Zerbst am 3.
September 1608 wiederholt.
Nun hatte aber Statz von Münchhausen schon bald keine männlichen Erben
mehr. 1674 starb sein Enkel Johann von Münchhausen ohne
männliche Nachfolge. Die fürstlich Anhalt-Zerbstsche
Rentkammer ignorierte das Erbrecht seiner
minderjährigen Neffen Carl Anton Philipp und Anton Friedrich von Münchhausen und
bemächtigte sich sogleich Dornburgs als eines
eröffneten und dem Lehnsherrn anheim
gefallenen Lehens. Die Proteste der Mutter besagter Brüder von
Münchhausen, verbunden
mit der Bitte um deren Beleihung mit dem Gute Dornburg wurden unter dem
11. Januar 1692 und 8.
März 1693 aus Zerbst abschlägig beschieden.
Schloss Domburg am Ende des 17. Jahrhunderts.5
Abbildung aus: Johann Christoph Beckmann: Historia des Fürstentums Anhalt, Zerbst
1710. |
Auch ein von der Familie von Münchhausen angestrengter Prozess vor dem
kaiserlichen Reichshofrat in Wien, neben dem Reichskammergericht in
Wetzlar höchstes Gericht im Heiligen Römischen Reich
deutscher Nation, brachte
für sie in erster Instanz am 30. April 1738 ein negatives
Ergebnis. Daraufhin entschloss sie sich im
September 1788 den preußischen König Friedrich
Wilhelm II., ihren
Landes- und Lehnsherrn für Leitzkau, um Unterstützung
in der Dornburger Erbschaftsangelegenheit zu
bitten.
Inzwischen hatten
sich aber in Dornburg wesentliche Veränderungen vollzogen. Aus
dem Gut war das fürstliche Amt Dornburg entstanden. Die
ruinösen Hauptgebäude des Dornburger Herrensitzes
hatte Fürst Karl Wilhelm nach 1674
abreißen und durch ein neues ersetzen lassen. Der damalige
Zerbster Fürst Karl Wilhelm
vermachte Dornburg 1684 seinem Bruder Johann Ludwig, der sich bald
danach hier
niederließ und damit die Linie Anhalt-Dornburg
begründete. Als er 1704 starb, wurde Schloss
Dornburg zum fürstlichen Witwensitz und fiel
schließlich dem 1690 in Dornburg
geborenen Prinzen Christian August zu. Dieser trat 18-jährig
in den preußischen
Militärdienst und brachte es zum General und Gouverneur der
pommerschen Landeshauptstadt und Festung Stettin. 1727
heiratete er Johanna Elisabeth von Holstein-Gottorp. Nach zwei
Ehejahren kam die
Tochter Sophie Auguste Friederike zur Welt, die später als
Zarin Katharina
II. von Russland Weltgeschichte schrieb. Christian August, seit 1742
Fürst von Anhalt-Zerbst,
starb 1747, wonach seine Frau Johanna Elisabeth bis zur
Volljährigkeit ihres Sohnes
Friedrich August als Fürstregentin die Herrschaft übernahm.
Am 28. Juli 1750
fiel "das fürstliche Lustschloß zu
Dornburg ... einer unvermuteten Feuersbrunst" zum Opfer. Die
Fürstin beschloss aber
bald darauf, einen Neubau zu errichten. Der sollte das Schloss in
Zerbst an Größe und Pracht
übertreffen und damit sowohl ihrer eigenen Prunksucht
genügen, als auch zum etwaigen Empfang
ihrer Tochter, der Zarin von Russland, geeignet sein. Johanna Elisabeth
beauftragte den 1694 in Zerbst
geborenen, nunmehrigen
"fürstlich-nassau-saarbrückenschen
Generalbaudirektor" Friedrich Joachim Stengel mit der Projektierung
dieses Bauwerks. Die Realisierung des Projekts lag
weitgehend in den Händen des Zerbsters Carl Wilhelm Christ, den Stengel brieflich
unterstützte.
Als 1756 der "Siebenjährige Krieg" ausbrach, stand vom
Schloss Dornburg gerade der Rohbau. Auch Anhalt-Zerbst geriet in die
Turbulenzen dieses
Krieges. Die Bauarbeiten wurden weitgehend eingestellt, weil es an Geld
mangelte und
Fürst Friedrich August nebst seiner Mutter in die
antipreußische Fronde traten und aus dem
Lande flohen, um in Paris bzw. Basel zu leben.
Angesichts der
anhaltinisch-preußischen Konflikte und des Exils des Zerbster
Fürsten sowie dessen gesundheitlichen Verfalls nutzte die
Familie von Münchhausen die vermeintlich günstige
Lage und ersuchte 1788 König
Friedrich Wilhelm II. um Unterstützung bei einer notfalls auch
gewaltsamen
Besitzergreifung Dornburgs. Am 6. September 1788 schrieb man aus
Althaus-Leitzkau nach Potsdam:
"Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster
König,
Allergnädigster König und Herr.
So unstreitig das Recht nun auf unserer Seite ist, so ist es uns doch
wenig Trost daß wir die Nutzung und den Besitz eines Guthes,
so lange ohne Ursach' entbehren
müssen; wir glauben daher, daß wir nicht die
allergeringste Unbilligkeit begehen, vielmehr es
uns und den Unsrigen schuldig
seyn würden, wenn wir uns selbst wieder in den Besitz dieses
Guthes setzten, welches so
eigenmächtig und ohne Grund einer Familie entrißen
worden, in deren Händen
es sich befand und die nach dem Urtheil aller
Sachverständigen, ein so unstreitiges Recht
daran hat.
Wir wollen und können jedoch diesen Schritt, der eigenen
Besitzergreifung vom Guthe Dornburg, nicht ohne Ewr. Königl.
Majestät
Allerhöchste Genehmigung thun; wir glauben aber, daß
wenn wir dazu von Ewr. Königlichen
Majestät allergnädigst autorisieret würden,
der Zeitpunkt, da es dem Höchsten gefallen möchte,
den letzt regierenden Fürsten von Anhalt-Zerbst welcher
anjetzt tötlich krank seyn soll, aus
dieser Welt abzufordern, der allerschicklichste dazu seyn
würde.
Ewr. Königliche Majestät bitte ich daher, Nahmens
unserer gantzen Familie allerunterthänigst
1. uns allergnädigst zu erlauben, von dem uns
gehörigen Guthe Dornburg, dessen Besitz und gantz
eigenmächtig entzogen, selbst wiederum Besitz zu nehmen.
2. das Leib - Curassier - Regiment, wovon der Stab zu Schoenebeck als
der nächsten Garnison liegt zu beordern, daß es uns
wenn ich darum bei
selbigern ansuche, bei dieser Besitzergreifung mit der
nöthigen
Mannschaft assistiere.
Die Sache ist für uns zu wichtig und Ewr. Königliche
Majestät sind zu sehr Vater Ihrer getreuen Untertanen und
Vasallen, als daß ich nicht die
allergnädigste Bewilligung dieses
allerunterthänigsten Gesuchs hoffen sollte; der ich in
tiefstem Respekt ersterbe ..."4
Da meinte also in
der Elbniederung ein Feudalherr in der Zeit der Aufklärung und
des Übergangs zur kapitalistischen Marktwirtschaft sein
vermeintliches Recht nach Art der Ahnen, notfalls auch unter Nutzung
des Faustrechtes, gewaltsam
durchsetzen zu können. Raubritterliche Anlagen schlummerten
wohl noch in den Genen.
Doch die
Münchhausens hatten Ihre Rechnung ohne den Wirt gemacht.
König Friedrich Wilhelm II. von Preußen
überwies dieses
Anliegen zur Bearbeitung an sein Departement der Auswärtigen
Angelegenheiten. Die dortigen
Räte empfahlen ihm: "Das Gesuch des von Münchhausen
... besteht darin,
daß Eure königl. Majestät genehmigen
möchten, daß er das Gut Dornburg in Anhalt-Zerbster
Gebiete eigenmächtig und unter militärischer
Unterstützung in Besitz nehmen und dem
Fürsten, der sich im Besitze befindet, gewaltsam davon
entsetzen dürfe.
Das Gut liegt im Anhalt-Zerbster Gebiet unter der Anhaltischen Hoheit
ist ehehin von einer Linie des Geschlechts v. Münchhausen von
Anhalt-Zerbst zu
Lehen getragen, nach deren Ausgang vermutlich wegen ermangelnder oder
nicht erneuerter
Mitlehnschaft anderer Linien als eröffnet betrachtet,
eingezogen und in ein
fürstliches Amt verwandelt worden. Das fürstliche
Haus befindet sich bereits seit 1674 im Besitz und
es macht ein beträchtliches Amt aus. Über die
Rechtmäßigkeit der Einziehung
des Lehens und der Ausschließung der Agnaten von der
Lehnfolge schwebet bei dem Reichshofrat ein Prozeß,
den die von Münchhausen in erster Instanz verloren haben. Eine
eigenmächtige Entsetzung
des Fürsten mit gewaffneter Hand, eine eigenrichterliche
Besitzergreifung und Selbsthülfe,
eine solche Verletzung des Anhaltischen Gebietes, ein solches Vorgehen
gegen den Lehnsherren
würde nicht nur die unermeßlichen Folgen haben,
sondern auch nach den Reichs- und
Lehnrechten den von Münchhausen aller Ansprüche, wenn
sie auch
gegründet wären verlustig machen".4
Der
Preußenkönig folgte den Empfehlungen seiner
Räte. Am 28. September 1788 erging seine "Resolution
für den Baron von
Münchhausen zu Althaus-Leitzkau wegen des Lehngutes Dornburg" in der diesem "die
Unschicklichkeit und das Widerrechtliche seines Gesuches vom 16. des
Monats ihn zur eigenmächtigen und
gewaltsamen Besitznehmung des Anhalt-Zerbstschen, eingezogenen
Lehngutes Dornburg zu autorisieren und
darin durch ein Militär-Commando zu unterstützen"4 vor
Augen gehalten wurde. Die raubritterliche Aktion am östlichen
Elbufer fand nicht statt. Dornburg blieb als Amt
und Domäne in den Händen der Anhaltinischen
Fürsten, bis es am 31. Mai 1872 von der nun
schon Herzoglichen Hofkammer in Dessau an den am 3. September 1820 in
Stendal geborenen und in
Prödel aufgewachsenen Amtsrat Justus Leopold Hühne
verkauft wurde.
Quellen
und Anmerkungen
- Kaiserpfalzen waren zeitweilige
Residenzen der sächsischen Kaiser während ihrer Amts-
und Kriegsreisen durch das Reich.
- Specht, Reinhold: Zur angeblichen
Kaiserpfalz Dornburg an der Elbe; in: Sachsen und Anhalt... Band 15,
Magdeburg 1939.
- A. F. v. Münchhausen:
Geschlechtshistorie des Hauses derer von Münchhausen, Hannover
1872.
- Geheimes Staatsarchiv,
Preußischer Kulturbesitz: l. HA, Rep. 11, Nr. 1 - 18 Anhalt,
Konvolut 38B.
- Beckmann, Johann Christoph: Historia
des Fürstenthums Anhalt, Zerbst 1710.
- Rüter, H.: Dornburg a. E.;
Eine Geschichte des Ortes und der mit ihm belehnt gewesenen adligen
Geschlechter; in: Mitteilungen des Vereins für
Anhaltische Geschichte und Altertumskunde, Band 6, Dessau 1893, S. 90 ff.
- Schwabe, Konrad: Das Schloß
Dornburg; Beilage zu Nr.161 des Anhalter Anzeigers vom 11. Juli 1928.
- Schiedewitz, Otto: Das Schloß
Dornburg in: Der Roland, Blätter fürVolkstum und
Heimat 2. Jahrgang 1933, Folge 4 vom 22. Härtung (Januar) 1933.
- Micklisch, Erhard: Auswertung von
Quellen zur Vorgeschichte sowie zum Bau der Kirche in Dornburg an der
Elbe; (MS) 1998. (Erhard Micklisch danke ich
hier auch für den kollegialen Rat zu diesem Beitrag.)
- Kornow, Johannes: Zur Nutzung des
Schlosses Dornburg an der Elbe seit seiner Privatisierung; (MS) 1999.