Schloss Dornburg an der Elbe
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Dornburg contra Münchhausen
von Oberarchivrat Dr. Johannes Kornow, Greifswald
Dieser Beitrag erschien im "Zerbster Heimatkalender 2004", Verlag Extrapost – Zerbst, 2003


Spricht man in deutschen Landen von Dornburg oder Münchhausen, denken die Gesprächspartner gemeinhin an Goethe und die durch ihn berühmt gewordenen Dornburger Schlösser an der Saale oder an den "Lügenbaron" Karl Friedrich Hieronymus von Münchhausen, der 1720 in Bodenwerder an der Weser geboren und durch seine unglaublichen Kriegs-, Jagd- und Reiseanekdoten bekannt wurde.

Doch nicht diese beiden Persönlichkeiten interessieren uns hier, vielmehr geht es uns um Dornburg an der Elbe und um einen Erbstreit der in Leitzkau ansässigen Familie von Münchhausen mit dem Fürstenhaus Anhalt-Zerbst.

Lange Zeit haben Historiker vermutet, dass der Ort Dornburg an der Elbe im heutigen Landkreis Anhalt-Zerbst identisch sei mit der im 10. Jahrhundert urkundlich erwähnten Kaiserpfalz "Thorenburg".
1 Der langjährige Direktor des Zerbster Staatsarchivs, Reinhold Specht, aber hat anhand der aus dieser Zeit erhalten gebliebenen Urkunden die Existenz einer Kaiserpfalz Dornburg an der Elbe verneint.2Er verweist vielmehr darauf, dass um 1150 Albrecht der Bär (um 1100-1170) aus dem Geschlecht der Askanier in und um Dornburg herrschte, hier also einen befestigten Wohnsitz hatte und 1155 unter anderem mit Erzbischof Wichmann von Magdeburg aus seinen dortigen Besitzungen das Kloster Leitzkau begründete.

1156 wird zwar urkundlich ein "Badericus de Dornburc" genannt, doch eine "Burg" erscheint erst 1236 als "castrum Dhornenburch super ripam Albie" in einer Streitsache des Klosters Unserer Lieben Frauen zu Magdeburg gegen Iwan, den "militem castrensem de Dorenburch". Dornburg an der Elbe war also im 12. Jahrhundert eine Ritterburg. In der Folgezeit wechselten die Burgherren. Dem Grafen von Dornburg folgten die Grafen von Lindau und Barby, um 1400 die von Schierstedt, dann die von Belitz, die Schenken von Quast, die von Fallersleben, von Kotze und von Lattorf als Lehnsträger der Anhaltinischen Fürsten.

Von Dornburg aus überfiel Raubritter Ulrich Schenk von Quast reisende Händler und plünderte Dörfer, auch in Kursachsen, mit dem die askanischen Fürsten seit dem 13. Juli 1435 verbündet waren. Schließlich belagerten und eroberten die Sachsen 1436 Dornburg und ließen es als geplünderte und verbrannte Wüstung zurück. Am 8. Februar 1451 verkauften die Anhaltiner Dornburg an Heinrich von Fallersleben, der es wieder aufzubauen versprach, dieses Versprechen aber nicht einlöste. 1591 waren die von Lattorf Eigner von Dornburg.

Die Freiherrn von Münchhausen waren in der Zeit der deutschen Ostkolonisation ein von Niedersachsen ausgegangenes und dann nach Thüringen und Obersachsen verzweigtes Adelsgeschlecht, das sich später in zwei Linien, die weiße und die schwarze, teilte.
3 Der letzteren entstammte ein Statz von Münchhausen, der in Althaus-Leitzkau im ehemaligen Prämonstratenser-Kloster saß und im Jahre 1591 "das unter fürstlich Anhalt-Zerbstischen Territorio gelegene Schloß und Lehngut Dornburg" mit Zustimmung des damaligen Lehnsherrn "dem regierenden Fürsten Johann Georg von Anhalt-Zerbst", von "denen von Lattorf ... für sich und seine männlichen Erben erkaufet" hat.4 Der Kauf wurde mit dem Lehnbrief vom 19. Dezember 1591 bestätigt. Diese Bestätigung hat der nunmehr herrschende Fürst Rudolph von Anhalt-Zerbst am 3. September 1608 wiederholt.

Nun hatte aber Statz von Münchhausen schon bald keine männlichen Erben mehr. 1674 starb sein Enkel Johann von Münchhausen ohne männliche Nachfolge. Die fürstlich Anhalt-Zerbstsche Rentkammer ignorierte das Erbrecht seiner minderjährigen Neffen Carl Anton Philipp und Anton Friedrich von Münchhausen und bemächtigte sich sogleich Dornburgs als eines eröffneten und dem Lehnsherrn anheim gefallenen Lehens. Die Proteste der Mutter besagter Brüder von Münchhausen, verbunden mit der Bitte um deren Beleihung mit dem Gute Dornburg wurden unter dem 11. Januar 1692 und 8. März 1693 aus Zerbst abschlägig beschieden.

 
Schloss Domburg am Ende des 17. Jahrhunderts.5
Abbildung aus: Johann Christoph Beckmann: Historia des Fürstentums Anhalt, Zerbst 1710.

Auch ein von der Familie von Münchhausen angestrengter Prozess vor dem kaiserlichen Reichshofrat in Wien, neben dem Reichskammergericht in Wetzlar höchstes Gericht im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, brachte für sie in erster Instanz am 30. April 1738 ein negatives Ergebnis. Daraufhin entschloss sie sich im September 1788 den preußischen König Friedrich Wilhelm II., ihren Landes- und Lehnsherrn für Leitzkau, um Unterstützung in der Dornburger Erbschaftsangelegenheit zu bitten.

Inzwischen hatten sich aber in Dornburg wesentliche Veränderungen vollzogen. Aus dem Gut war das fürstliche Amt Dornburg entstanden. Die ruinösen Hauptgebäude des Dornburger Herrensitzes hatte Fürst Karl Wilhelm nach 1674 abreißen und durch ein neues ersetzen lassen. Der damalige Zerbster Fürst Karl Wilhelm vermachte Dornburg 1684 seinem Bruder Johann Ludwig, der sich bald danach hier niederließ und damit die Linie Anhalt-Dornburg begründete. Als er 1704 starb, wurde Schloss Dornburg zum fürstlichen Witwensitz und fiel schließlich dem 1690 in Dornburg geborenen Prinzen Christian August zu. Dieser trat 18-jährig in den preußischen Militärdienst und brachte es zum General und Gouverneur der pommerschen Landeshauptstadt und Festung Stettin. 1727 heiratete er Johanna Elisabeth von Holstein-Gottorp. Nach zwei Ehejahren kam die Tochter Sophie Auguste Friederike zur Welt, die später als Zarin Katharina II. von Russland Weltgeschichte schrieb. Christian August, seit 1742 Fürst von Anhalt-Zerbst, starb 1747, wonach seine Frau Johanna Elisabeth bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes Friedrich August als Fürstregentin die Herrschaft übernahm.

Am 28. Juli 1750 fiel "das fürstliche Lustschloß zu Dornburg ... einer unvermuteten Feuersbrunst" zum Opfer. Die Fürstin beschloss aber bald darauf, einen Neubau zu errichten. Der sollte das Schloss in Zerbst an Größe und Pracht übertreffen und damit sowohl ihrer eigenen Prunksucht genügen, als auch zum etwaigen Empfang ihrer Tochter, der Zarin von Russland, geeignet sein. Johanna Elisabeth beauftragte den 1694 in Zerbst geborenen, nunmehrigen "fürstlich-nassau-saarbrückenschen Generalbaudirektor" Friedrich Joachim Stengel mit der Projektierung dieses Bauwerks. Die Realisierung des Projekts lag weitgehend in den Händen des Zerbsters Carl Wilhelm Christ, den Stengel brieflich unterstützte.

Als 1756 der "Siebenjährige Krieg" ausbrach, stand vom Schloss Dornburg gerade der Rohbau. Auch Anhalt-Zerbst geriet in die Turbulenzen dieses Krieges. Die Bauarbeiten wurden weitgehend eingestellt, weil es an Geld mangelte und Fürst Friedrich August nebst seiner Mutter in die antipreußische Fronde traten und aus dem Lande flohen, um in Paris bzw. Basel zu leben.

Angesichts der anhaltinisch-preußischen Konflikte und des Exils des Zerbster Fürsten sowie dessen gesundheitlichen Verfalls nutzte die Familie von Münchhausen die vermeintlich günstige Lage und ersuchte 1788 König Friedrich Wilhelm II. um Unterstützung bei einer notfalls auch gewaltsamen Besitzergreifung Dornburgs. Am 6. September 1788 schrieb man aus Althaus-Leitzkau nach Potsdam:
"Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König,
Allergnädigster König und Herr.
So unstreitig das Recht nun auf unserer Seite ist, so ist es uns doch wenig Trost daß wir die Nutzung und den Besitz eines Guthes, so lange ohne Ursach' entbehren müssen; wir glauben daher, daß wir nicht die allergeringste Unbilligkeit begehen, vielmehr es uns und den Unsrigen schuldig seyn würden, wenn wir uns selbst wieder in den Besitz dieses Guthes setzten, welches so eigenmächtig und ohne Grund einer Familie entrißen worden, in deren Händen es sich befand und die nach dem Urtheil aller Sachverständigen, ein so unstreitiges Recht daran hat.

Wir wollen und können jedoch diesen Schritt, der eigenen Besitzergreifung vom Guthe Dornburg, nicht ohne Ewr. Königl. Majestät Allerhöchste Genehmigung thun; wir glauben aber, daß wenn wir dazu von Ewr. Königlichen Majestät allergnädigst autorisieret würden, der Zeitpunkt, da es dem Höchsten gefallen möchte, den letzt regierenden Fürsten von Anhalt-Zerbst welcher anjetzt tötlich krank seyn soll, aus dieser Welt abzufordern, der allerschicklichste dazu seyn würde.

Ewr. Königliche Majestät bitte ich daher, Nahmens unserer gantzen Familie allerunterthänigst
1. uns allergnädigst zu erlauben, von dem uns gehörigen Guthe Dornburg, dessen Besitz und gantz eigenmächtig entzogen, selbst wiederum Besitz zu nehmen.
2. das Leib - Curassier - Regiment, wovon der Stab zu Schoenebeck als der nächsten Garnison liegt zu beordern, daß es uns wenn ich darum bei selbigern ansuche, bei dieser Besitzergreifung mit der nöthigen Mannschaft assistiere.
Die Sache ist für uns zu wichtig und Ewr. Königliche Majestät sind zu sehr Vater Ihrer getreuen Untertanen und Vasallen, als daß ich nicht die allergnädigste Bewilligung dieses allerunterthänigsten Gesuchs hoffen sollte; der ich in tiefstem Respekt ersterbe ..."
4 

Da meinte also in der Elbniederung ein Feudalherr in der Zeit der Aufklärung und des Übergangs zur kapitalistischen Marktwirtschaft sein vermeintliches Recht nach Art der Ahnen, notfalls auch unter Nutzung des Faustrechtes, gewaltsam durchsetzen zu können. Raubritterliche Anlagen schlummerten wohl noch in den Genen.

Doch die Münchhausens hatten Ihre Rechnung ohne den Wirt gemacht. König Friedrich Wilhelm II. von Preußen überwies dieses Anliegen zur Bearbeitung an sein Departement der Auswärtigen Angelegenheiten. Die dortigen Räte empfahlen ihm: "Das Gesuch des von Münchhausen ... besteht darin, daß Eure königl. Majestät genehmigen möchten, daß er das Gut Dornburg in Anhalt-Zerbster Gebiete eigenmächtig und unter militärischer Unterstützung in Besitz nehmen und dem Fürsten, der sich im Besitze befindet, gewaltsam davon entsetzen dürfe.

Das Gut liegt im Anhalt-Zerbster Gebiet unter der Anhaltischen Hoheit ist ehehin von einer Linie des Geschlechts v. Münchhausen von Anhalt-Zerbst zu Lehen getragen, nach deren Ausgang vermutlich wegen ermangelnder oder nicht erneuerter Mitlehnschaft anderer Linien als eröffnet betrachtet, eingezogen und in ein fürstliches Amt verwandelt worden. Das fürstliche Haus befindet sich bereits seit 1674 im Besitz und es macht ein beträchtliches Amt aus. Über die Rechtmäßigkeit der Einziehung des Lehens und der Ausschließung der Agnaten von der Lehnfolge schwebet bei dem Reichshofrat ein Prozeß, den die von Münchhausen in erster Instanz verloren haben. Eine eigenmächtige Entsetzung des Fürsten mit gewaffneter Hand, eine eigenrichterliche Besitzergreifung und Selbsthülfe, eine solche Verletzung des Anhaltischen Gebietes, ein solches Vorgehen gegen den Lehnsherren würde nicht nur die unermeßlichen Folgen haben, sondern auch nach den Reichs- und Lehnrechten den von Münchhausen aller Ansprüche, wenn sie auch gegründet wären verlustig machen".
4 

Der Preußenkönig folgte den Empfehlungen seiner Räte. Am 28. September 1788 erging seine "Resolution für den Baron von Münchhausen zu Althaus-Leitzkau wegen des Lehngutes Dornburg" in der diesem "die Unschicklichkeit und das Widerrechtliche seines Gesuches vom 16. des Monats ihn zur eigenmächtigen und gewaltsamen Besitznehmung des Anhalt-Zerbstschen, eingezogenen Lehngutes Dornburg zu autorisieren und darin durch ein Militär-Commando zu unterstützen"
4 vor Augen gehalten wurde. Die raubritterliche Aktion am östlichen Elbufer fand nicht statt. Dornburg blieb als Amt und Domäne in den Händen der Anhaltinischen Fürsten, bis es am 31. Mai 1872 von der nun schon Herzoglichen Hofkammer in Dessau an den am 3. September 1820 in Stendal geborenen und in Prödel aufgewachsenen Amtsrat Justus Leopold Hühne verkauft wurde.

Quellen und Anmerkungen
  1. Kaiserpfalzen waren zeitweilige Residenzen der sächsischen Kaiser während ihrer Amts- und Kriegsreisen durch das Reich.
  2. Specht, Reinhold: Zur angeblichen Kaiserpfalz Dornburg an der Elbe; in: Sachsen und Anhalt... Band 15, Magdeburg 1939.
  3. A. F. v. Münchhausen: Geschlechtshistorie des Hauses derer von Münchhausen, Hannover 1872.
  4. Geheimes Staatsarchiv, Preußischer Kulturbesitz: l. HA, Rep. 11, Nr. 1 - 18 Anhalt, Konvolut 38B.
  5. Beckmann, Johann Christoph: Historia des Fürstenthums Anhalt, Zerbst 1710.

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